Anlagenabschreibung Betriebsgebäude

Allgemein gilt im Ertragsteuerrecht der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter, die im Eigentum oder Miteigentum des Unternehmers stehen und überwiegend (zu mehr als 50%) betrieblich genutzt werden, zur Gänze zum Betriebsvermögen zählen. Im umgekehrten Fall stellen sie zur Gänze Privatvermögen dar.

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Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
WKO.at
Veröffentlicht am
06.04.2012
Link
https://handelsakademie.schule.at/praxis/portale/handelsakademieat/rw/detail/anlagenabschreibung-betriebsgebaeude.html
Typ der Lernressource
Beispiel
Lernmaterial
Schulstufe
Sekundarstufe II (9. bis 13. Ausbildungsstufe)
Schultyp
Mittlere kaufmännische Lehranstalten
Höhere kaufmännische Lehranstalten
HLA für wirtschaftliche Berufe
Kostenpflichtig
nein